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Voraussetzungen und Kosten für eine Kinderwunsch-Behandlung

Voraussetzungen

Prinzipiell gibt es keine zwingenden Voraussetzungen für eine Kinderwunschbehandlung. Wenn es innerhalb eines Jahres nicht zum Eintritt einer Schwangerschaft kommt oder wenn bereits die Fertilität einschränkende Faktoren bekannt sind, macht die Vorstellung in einem Kinderwunschzentrum Sinn.

Kosten

Viele Paare stellen sich schon vor dem ersten Termin die Frage, ob hohe Kosten entstehen und diese von den Krankenkassen übernommen werden. Bei den ersten Terminen im Kinderwunschzentrum werden Sie zunächst ausführlich untersucht und es wird nach den jeweiligen Ursachen des unerfüllten Kinderwunsches gesucht.

Diese reine Diagnostik ist generell eine Leistung Ihrer Krankenversicherung. Nur in Ausnahmefällen können einzelne kostenpflichtige Untersuchungen sinnvoll sein, über die wir Sie im Voraus ausführlich informieren würden.

Bei den Kosten für eine weiterführende Kinderwunschbehandlung (Insemination, IVF- oder ICSI-Behandlung) muss nach der jeweiligen Versicherungssituation unterschieden werden:

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es folgende festgelegte Voraussetzungen für eine anteilige Übernahme der Behandlungskosten:

  • Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Die Frau muss jünger als 40 Jahre alt sein und der Mann darf das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  • Beide Partner müssen miteinander verheiratet sein.

Sind die genannten Bedingungen erfüllt, werden 50 % der Behandlungskosten direkt von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherungen – Satzungsleistungen

Neben der gesetzlich festgelegten Übernahme von 50 % der Behandlungskosten bieten viele Krankenversicherungen zusätzliche Kostenübernahmen im Rahmen von Satzungsleistungen an, so dass bis zu 100 % der Kosten durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden können.

Private Krankenversicherung

Bei den privaten Krankenversicherungen ist eine Kostenübernahme bei den weiterführenden Behandlungsverfahren (Insemination, IVF und ICSI) davon abhängig, wer der Verursacher des unerfüllten Kinderwunsches ist (Verursacherprinzip). Ist der privat-versicherte Partner in seiner Fertilität eingeschränkt, so besteht in der Regel eine 100%ige ganzheitliche Kostenübernahme auch für die Behandlung des Partners.
Eine Ehe ist hierbei nicht Voraussetzung für die Kostenübernahme, die geplante Behandlung muss aber eine statistische Erfolgswahrscheinlichkeit von mindestens 15 % haben.


Beihilfe

Sind Sie anteilig Beihilfe-berechtigt, können Sie sich für den jeweiligen Prozent-Anteil an den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherungen orientieren.

Landesförderung – Land Niedersachsen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben, können Sie über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einen Zuschuss zu Ihrer Kinderwunschbehandlung beantragen.
Je nach Situation werden zwischen 25 und 50 % der Gesamtkosten übernommen. Der Zuschuss steht auch nicht-verheirateten Paaren zu, solange die Altersgrenzen der gesetzlichen Versicherungen eingehalten werden.


Landesförderung – Land Bremen

Seit dem 01.01.2022 bezuschusst auch das Land Bremen Patienten bei ihrer Kinderwunschbehandlung. Auch hier werden je nach Situation zwischen 25 und 50 % der Behandlungskosten übernommen.
Das Besondere an der Landesförderung ist, dass neben verheirateten und unverheirateten heterosexuellen Paaren auch gleichgeschlechtliche Paare mit bis zu 50 % der Behandlungskosten unterstützt werden.

Übersicht über die Behandlungskosten

Behandlung Eigenanteil 50 % gesetzliche Krankenversicherung Kosten Selbstzahler Kosten Privatpatienten
Insemination ohne Hormone ca. 50–200 € inkl. Medikamente ca. 350–500 € inkl. Medikamente Für die Vergütung der Leistungen gelten die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 2017). Diese werden mit dem üblichen Steigerungssatz abgerechnet.
Insemination mit Hormonen ca. 50–200 € + ca. 150–500 € für Medikamente ca. 350–500 € + ca. 250–800 € für Medikamente
IVF ca. 650 € + ca. 1000 € für Medikamente ca. 1600 € + ca. 1300 € für Medikamente Diese werden mit dem üblichen Steigerungssatz abgerechnet.
ICSI ca. 850 € + ca. 1000 € für Medikamente ca. 1600 € zzgl. ca. 300 € je Eizelle + ca. 1300 € für Medikamente

Mit zunehmendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit auf den Eintritt einer Schwangerschaft immer mehr ab, so dass eine Behandlung ab dem 46. Lebensjahr leider nur noch in wenigen Fällen sinnvoll erscheint. Auch hier ist aber eine ausführliche Diagnostik selbstverständlich möglich.